AGB

Gastaufnahmebedingungen

Bedingungen für Beherbergungsbetriebe, nach Empfehlungen des DTV 
 
§1 Abschluß des Gastaufnahmevertrages 
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann mündlich, schriftlich (auch EMail) oder per Telefax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewähltwerden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
§2 Leistungen, Preise und Bezahlung 
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog (Internet). Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der vereinbarte Preis, ist am Tage der Abreise fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist.
 
§3 Rücktritt 
1.Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
2. Statt Erfüllung kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
danach 80 %
3. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
 
§4 Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung 
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber.
 
§5 Mängel der Beherbergungsleistung 
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
 
§6 Haftung 
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen, Telefon- und Internetzugang usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 
§7 Verjährung 
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
 
§8 Gerichtsstand 
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
 
§9 Unwirksamkeit 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 
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